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Seit dem 20.01.2009 gilt das »Global Harmonisierte System«, kurz GHS, zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (und deren Zubereitungen).
Es gibt eine Übergangsregelung für Chemikalien bis 1.12.2010 und für Zubereitungen bis 01.06.2015. In dieser Zeit dürfen auch die »alten« Gefahrensymbole weiter verwendet werden.
| Alt | Mit GHS | |
| Physikalische Gefahren | 5 Gefahrenmerkmale | 16 Gefahrenklassen |
| Gesundheitsgefahren | 9 Gefahrenmerkmale | 11 Gefahrenklassen |
| Umweltgefahren | 1 Gefahrenmerkmal | 1 (EU: 2) Gefahrenklasse(n) |
Da sehr viele Chemikalien neu eingestuft werden, ist eine erneute Gefahreneinstufung der Arbeitsplätze erforderlich!
GHS
