R-Sätze
| R1: | In trockenem Zustand explosionsfähig. |
| R2: | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsfähig. |
| R3: | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsfähig. |
| R4: | Bildet hochempfindliche explosionsfähige Metallverbindungen. |
| R5: | Beim Erwärmen explosionsfähig. |
| R6: | Mit und ohne Luft explosionsfähig. |
| R7: | Kann Brand verursachen. |
| R8: | Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. |
| R9: | Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. |
| R10: | Entzündlich. |
| R11: | Leichtentzündlich. |
| R12: | Hochentzündlich. |
| R14: | Reagiert heftig mit Wasser. |
| R15: | Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
| R16: | Explosionsfähig in Mischung mit brandfördernden Stoffen. |
| R17: | Selbstentzündlich an der Luft. |
| R18: | Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leicht entzündlicher Dampf-Luftgemische möglich. |
| R19: | Kann explosionsfähige Peroxide bilden. |
| R20: | Gesundheitsschädlich beim Einatmen. |
| R21: | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. |
| R22: | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. |
| R23: | Giftig beim Einatmen. |
| R24: | Giftig bei Berührung mit der Haut. |
| R25: | Giftig beim Verschlucken. |
| R26: | Sehr giftig beim Einatmen. |
| R27: | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. |
| R28: | Sehr giftig beim Verschlucken. |
| R29: | Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. |
| R30: | Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. |
| R31: | Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. |
| R32: | Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. |
| R33: | Gefahr kumulativer Wirkungen. |
| R34: | Verursacht Verätzungen. |
| R35: | Verursacht schwere Verätzungen. |
| R36: | Reizt die Augen. |
| R37: | Reizt die Atmungsorgane. |
| R38: | Reizt die Haut. |
| R39: | Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. |
| R40: | Verdacht auf krebserzeugende Wirkung |
| R41: | Gefahr ernster Augenschäden. |
| R42: | Sensibilisierung durch Einatmen möglich. |
| R43: | Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. |
| R44: | Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. |
| R45: | Kann Krebs erzeugen. |
| R46: | Kann vererbbare Schäden verursachen. |
| R48: | Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. |
| R49: | Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. |
| R50: | Sehr giftig für Wasserorganismen. |
| R51: | Giftig für Wasserorganismen. |
| R52: | Schädlich für Wasserorganismen. |
| R53: | Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. |
| R54: | Giftig für Pflanzen. |
| R55: | Giftig für Tiere. |
| R56: | Giftig für Bodenorganismen. |
| R57: | Giftig für Bienen. |
| R58: | Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben. |
| R59: | Gefahr für die Ozonschicht. |
| R60: | Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. |
| R61: | Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
| R62: | Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. |
| R63: | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. |
| R64: | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. |
| R65: | Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. |
| R66: | Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
| R67: | Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
| R68: | Irreversibler Schaden möglich. |
Kombinationen der R-Sätze
| R14/15: | Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
| R15/29: | Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. |
| R20/21: | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
| R21/22: | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
| R20/22: | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. |
| R20/21/22: | Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
| R21/22: | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
| R23/24: | Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
| R24/25: | Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
| R23/25: | Giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
| R23/24/25: | Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
| R24/25: | Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
| R26/27: | Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
| R27/28: | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
| R26/28: | Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
| R26/27/28: | Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
| R36/37: | Reizt die Augen und die Atmungsorgane. |
| R37/38: | Reizt die Atmungsorgane und die Haut. |
| R36/38: | Reizt die Augen und die Haut. |
| R36/37/38: | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. |
| R39/23: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
| R39/24: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
| R39/25: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
| R39/23/24: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
| R39/23/25: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
| R39/24/25: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
| R39/23/24/25: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
| R39/26: | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
| R39/27: | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
| R39/28: | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
| R39/26/27: | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
| R39/26/28: | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
| R39/27/28: | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
| R39/26/27/28: | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
| R42/43: | Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. |
| R48/20: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
| R48/21: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
| R48/22: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
| R48/20/21: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
| R48/20/22: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
| R48/21/22: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
| R48/20/21/22: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
| R48/23: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
| R48/24: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
| R48/25: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
| R48/23/24: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
| R48/23/25: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
| R48/24/25: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
| R48/23/24/25: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
| R50/53: | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. |
| R51/53: | Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. |
| R52/53: | Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. |
| R68/20: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
| R68/21: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
| R68/22: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
| R68/20/21: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
| R68/20/22: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
| R68/21/22: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
| R68/20/21/22: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
S-Sätze
| S1: | Unter Verschluss aufbewahren. |
| S2: | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| S3: | Kühl aufbewahren. |
| S4: | Von Wohnplätzen fernhalten. |
| S5: | Unter ... aufbewahren (geeignete Schutzflüssigkeit ist anzugeben). |
| S6: | Unter ... aufbewahren (inertes Gas ist anzugeben). |
| S7: | Behälter dicht geschlossen halten. |
| S8: | Behälter trocken halten. |
| S9: | Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
| S12: | Behälter nicht gasdicht verschließen. |
| S13: | Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. |
| S14: | Von ... fernhalten. (Inkompatible Substanzen sind anzugeben.) |
| S15: | Vor Hitze schützen. |
| S16: | Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. |
| S17: | Von brennbaren Stoffen fernhalten. |
| S18: | Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. |
| S20: | Bei der Arbeit nicht essen und trinken. |
| S21: | Bei der Arbeit nicht rauchen. |
| S22: | Staub nicht einatmen. |
| S23: | Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben). |
| S24: | Berührung mit der Haut vermeiden. |
| S25: | Berührung mit den Augen vermeiden. |
| S26: | Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. |
| S27: | Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. |
| S28: | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (Mittel sind anzugeben). |
| S29: | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. |
| S30: | Niemals Wasser hinzufügen. |
| S33: | Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. |
| S35: | Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. |
| S36: | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. |
| S37: | Geeignete Schutzhandschuhe tragen. |
| S38: | Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. |
| S39: | Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
| S40: | Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen. (Material ist Hersteller anzugeben). |
| S41: | Explosions- und Brandgase nicht einatmen. |
| S42: | Bei Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben.) |
| S43: | Zum Löschen ... (Löschmittel ist anzugeben) verwenden. (Wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: „Kein Wasser verwenden“.) |
| S45: | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.) |
| S46: | Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. |
| S47: | Nicht bei Temperaturen über .. °C aufbewahren (Temperatur ist anzugeben). |
| S48: | Feuchthalten mit ... (Geeignetes Mittel ist anzugeben.) |
| S49: | Nur im Originalbehälter aufbewahren. |
| S50: | Nicht mischen mit ... (Inkompatible Substanz ist anzugeben.) |
| S51: | Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. |
| S52: | Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden. |
| S53: | Exposition vermeiden! Vor Gebrauch besondere Anweisung einholen. |
| S56: | Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. |
| S57: | Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. |
| S59: | Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten erfragen. |
| S60: | Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. |
| S61: | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisung einholen/Sicherheitsdatenblatt zurate ziehen. |
| S62: | Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. |
| S63: | Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen. |
| S64: | Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen. (Nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist.) |
Kombinationen der S-Sätze
| S1/2: | Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
| S3/7: | Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. |
| S3/7/9: | Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
| S3/9: | Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
| S3/9/14: | An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muss, sind anzugeben.) |
| S3/9/14/49: | Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muss, sind anzugeben.) |
| S3/9/49: | Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
| S3/14: | An einem kühlen Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Stoff mit dem der Kontakt vermieden werden muss, ist anzugeben.) |
| S7/8: | Behälter trocken und dicht geschlossen halten. |
| S7/9: | Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
| S7/47: | Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren. |
| S20/21: | Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen |
| S24/25: | Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. |
| S27/28: | Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben) |
| S29/35: | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. |
| S29/56: | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen, diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. |
| S36/37: | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. |
| S36/37/39: | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
| S36/39: | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen. |
| S37/39: | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen. |
| S47/49: | Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C aufbewahren. (Temperatur ist anzugeben.) |
R- & S-Sätze
