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8. Gestrichene Sätze

Mit Inkrafttreten der Anpassungen an den Technischen Fortschritt (ATP) wurden die nachfolgendenSätze oder Kombinationen aufgehoben bzw. ersetzt.

 

8.1 H-Sätze

Es wurden bisher keine H-Sätze gestrichen.

 

8.2 EUH-Sätze

8.2.1   2. ATP

EUH059 Die Ozonschicht schädigend. (Durch H420 ersetzt.)

 

8.2.2   4. ATP

EUH006 Mit und ohne Luft explosionsfähig. (Durch H230 ersetzt.)

 

8.2.2   12. ATP

EUH001 In trockenem Zustand explosiv.

 

8.3 P-Sätze

8.3.1   4. ATP

P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.

P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.

P302 + P350 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.

P304 + P341 BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.

P307 BEI Exposition:

P309 BEI Exposition oder Unwohlsein:

P309 + P311 BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

P322 Gezielte Maßnahmen (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

P341 Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.

P350 Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.

 

8.3.2   8. ATP

P221 Mischen mit brennbaren Stoffen/… unbedingt verhindern.

P235 + P410 Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen.

P374 Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.

P335 + P334 Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen.

P370 + P380 Bei Brand: Umgebung räumen.

P422 Inhalt in/unter … aufbewahren.

P411 + P235 Bei Temperaturen nicht über … °C/… °F aufbewahren. Kühl halten.

 

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