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Mit Änderungen der 2., 4., 8. und 12. ATP der CLP-Verordnung

GHS-Symbole

 

Seit dem 20.01.2009 gilt das »Global Harmonisierte System«, kurz GHS, zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (und deren Zubereitungen).
Es gab eine Übergangsregelung für Chemikalien bis 1.12.2010 und für Zubereitungen bis 01.06.2015. In dieser Zeit durften auch die »alten« Gefahrensymbole weiter verwendet werden.


1. GHS

  Alt Mit GHS
Physikalische Gefahren 5 Gefahrenmerkmale 17 Gefahrenklassen
Gesundheitsgefahren 9 Gefahrenmerkmale 11 Gefahrenklassen
Umweltgefahren 1 Gefahrenmerkmal 1 (EU: 3) Gefahrenklasse(n)

 

1.1 Gefahrenklassen

1.1.1 Physikalische Gefahren
Gefahrenklassen Kodierungen der Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

* in der EU GHS-Verordnung nicht übernommen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

Unst. Expl

Expl. 1.1

Expl. 1.2

Expl. 1.3

Expl. 1.4

Expl. 1.5 (Kein Piktogramm)

Expl. 1.6 (Kein Piktogramm)

Entzündbare Gase

Flam. Gas 1A (Pyr. Gas, Chem. Unst. Gas A & B)

Flam. Gas 1B

Flam. Gas 2 (Kein Piktogramm)

Aerosole

Aerosol 1

Aerosol 2

Aerosol 3 (Kein Piktogramm)

Oxidierende Gase

Ox. Gas 1

Gase unter Druck – verdichtetes Gas

Gase unter Druck – verflüssigtes Gas

Gase unter Druck – tiefgekühlt verflüssigtes Gas

Gase unter Druck – gelöstes Gas

Press. Gas (Comp.)

Press. Gas (Liq.)

Press. Gas (Ref. Liq.)

Press. Gas (Diss.)

Entzündbare Flüssigkeiten

Flam. Liq. 1

Flam. Liq. 2

Flam. Liq. 3

Flam. Liq. 4*

Entzündbare Feststoffe

Flam. Sol. 1

Flam. Sol. 2

Selbstzersetzliche Stoffe oder Gemische

Self-react. A

Self-react. B

Self-react. CD

Self-react. EF

Self-react. G (Kein Piktogramm)

Pyrophore Flüssigkeiten

Pyr. Liq. 1

Pyrophore Feststoffe

Pyr. Sol. 1

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische

Self-heat. 1

Self-heat. 2

Stoffe oder Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben

Water-react. 1

Water-react. 2

Water-react. 3

Oxidierende Flüssigkeiten

Ox. Liq. 1

Ox. Liq. 2

Ox. Liq. 3

Oxidierende Feststoffe

Ox. Sol. 1

Ox. Sol. 2

Ox. Sol. 3

Organische Peroxide

Org. Perox. A

Org. Perox. B

Org. Perox. CD

Org. Perox. EF

Org. Perox. G (Kein Piktogramm)

Korrosiv gegenüber Metallen

Met. Corr. 1

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische

Desen. Expl. 1

Desen. Expl. 2

Desen. Expl. 3

Desen. Expl. 4

 

1.1.2 Gesundheitsgefahren
Gefahrenklassen Kodierungen der Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

* in der EU GHS-Verordnung nicht übernommen.

Akute Toxizität

Acute Tox. 1

Acute Tox. 2

Acute Tox. 3

Acute Tox. 4

Acute Tox. 5*

Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung

Skin Corr. 1

Skin Corr. 1A

Skin Corr. 1B

Skin Corr. 1C

Skin Irrit. 2

Skin Irrit. 3*

Schwere Augenschädigung/Augenreizung

Eye Dam. 1

Eye Irrit. 2

Eye Irrit. 2A*

Eye Irrit. 2B*

Sensibilisierung der Atemwege

Resp. Sens. 1

Resp. Sens. 1A

Resp. Sens. 1B

Sensibilisierung der Haut

Skin Sens. 1

Skin Sens. 1A

Skin Sens. 1B

Keimzellmutagenität

Muta. 1A

Muta. 1B

Muta. 2

Karzinogenität

Carc. 1A

Carc. 1B

Carc. 2

Reproduktionstoxizität

Repr. 1A

Repr. 1B

Repr. 2

Lact. (Kein Piktogramm)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – (Einatmen/Hautkontakt/Verschlucken)

STOT SE 1

STOT SE 2

STOT SE 3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) – (Einatmen/Hautkontakt/Verschlucken)

STOT RE 1

STOT RE 2

Aspirationsgefahr

Asp. Tox. 1

Asp. Tox. 2*

 

1.1.3 Umweltgefahren
Gefahrenklassen Kodierungen der Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

* in der EU GHS-Verordnung nicht übernommen.

Gewässergefährdend, kurzfristige (akute) Wirkung

Aquatic Acute 1

Aquatic Acute 2*

Aquatic Acute 3*

Gewässergefährdend, langfristige (chronische) Wirkung

Aquatic Chronic 1

Aquatic Chronic 2

Aquatic Chronic 3 (Kein Piktogramm)

Aquatic Chronic 4 (Kein Piktogramm)

Schädigt die Ozonschicht

Ozone 1

 


2. Die Symbole

2.1 GHS01 – Explodierende Bombe

Symbol Angabe erfolgt bei:

GHS01 - Explodierende Bombe

Instabile explosive Stoffe und Gemische (Unst. Expl.)

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse (Expl. 1.1, Expl. 1.2, Expl. 1.3, Expl. 1.4)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Self-react. A, Self-react. B)

Organische Peroxide (Org. Perox. A, Org. Perox. B)

 

2.2 GHS02 – Flamme

Symbol Angabe erfolgt bei:

GHS02 - Flamme

Entzündbare Gase (Flam. Gas 1A, Flam. Gas 1B)

Selbstentzündliche (pyrophore) Gase (Pyr. Gas)

Chemisch instabile Gase (Chem. Unst. Gas A, Chem. Unst. Gas B)

Entzündbare Aerosole (Aerosol 1, Aerosol 2)

Entzündbare Flüssigkeiten (Flam. Liq. 1, Flam. Liq. 2, Flam. Liq. 3)

Entzündbare Feststoffe (Flam. Sol. 1, Flam. Sol. 2)

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Self-react. B, Self-react. CD, Self-react. EF)

Organische Peroxide (Org. Perox. B, Org. Perox. CD, Org. Perox. EF)

Pyrophore Flüssigkeiten (Pyr. Liq. 1)

Pyrophore Feststoffe (Pyr. Sol. 1)

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Self-heat.1, Self-heat.2)

Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben (Water-react. 1, Water-react. 2, Water-react. 3)

Desensibilisierte explosive Stoffe und Gemische (Desen. Expl. 1, Desen. Expl. 2, desen. Expl. 3, Desen. Expl. 4)

 

Entzündlichkeitsgrenzen bei Flüssigkeiten nach folgender Tabelle:

Kategorie Siedepunkt Flammpunkt
Alt Neu

* in der EU GHS-Verordnung nicht übernommen.

1 ≤ 35 °C < 0 °C < 23 °C
2 > 35 °C < 21 °C < 23 °C
3 21–55 °C 23–60 °C
4 > 60–93 °C

 

2.3 GHS03 – Flamme über einem Kreis

Symbol Angabe erfolgt bei:

GHS03 - Flamme über einem Kreis

Oxidierende Gase (Ox. Gas 1)

Oxidierende Flüssigkeiten (Ox. Liq. 1, Ox. Liq. 2, Ox. Liq. 3)

Oxidierende Feststoffe (Ox. Sol. 1, Ox. Sol. 2, Ox. Sol. 3)

 

2.4 GHS04 – Gasflasche

Symbol Angabe erfolgt bei:

GHS04 - Gasflasche

Gase unter Druck – verdichtete Gase (Press. Gas Comp.)

Gase unter Druck – verflüssigte Gase (Press. Gas Liq.)

Gase unter Druck – gelöste Gase (Press. Gas Diss.)

Gase unter Druck – tiefgekühlt verflüssigte Gase (Press. Gas Ref. Liq.)

 

2.5 GHS05 – Ätzwirkung

Symbol Angabe erfolgt bei:

GHS05 - Ätzwirkung

Korrosiv gegenüber Metallen (Met. Corr. 1)

Ätzwirkung auf die Haut (Skin. Corr. 1, Skin. Corr. 1A, Skin. Corr. 1B, Skin. Corr. 1C)

Schwere Augenschädigung (Eye Dam. 1)

 

2.6 GHS06 – Totenkopf mit gekreuzten Knochen

Symbol Angabe erfolgt bei:

GHS06 - Totenkopf mit gekreuzten Knochen

Akute Toxizität – oral, dermal, inhalativ (Acute Tox. 1, Acute Tox. 2, Acute Tox. 3)

 

  (Tödlich)
Acute Tox. 1
(Sehr giftig)
Acute Tox. 2
(Giftig)
Acute Tox. 3
(Gesundheitsschädlich)
Acute Tox. 4
(Kann gesundheitsschädlich sein)
Acute Tox. 5*

* in der EU GHS-Verordnung nicht übernommen.

≤ 5 5–50 50–300 300–2000 2000–5000
≤ 50 50–200 200–1000 1000–2000 2000–5000
≤ 0.05 0.05–0.5 0.5–1 1–5 5–?

 

2.7 GHS07 – Ausrufezeichen

Symbol Angabe erfolgt bei:

GHS07 - Ausrufezeichen

Akute Toxizität – oral, dermal, inhalativ (Acute Tox. 4)

Reizwirkung auf die Haut (Skin Irrit. 2)

Schwere Augenreizung (Eye Irrit. 2)

Sensibilisierung der Haut (Skin Sens. 1, Skin Sens. 1A, Skin Sens. 1B)

Spezifische Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition [Atemwegsreizung/narkotisierende Wirkung] (STOT SE 3)

Ozonschicht schädigend (Ozone 1)

 

2.8 GHS08 – Gesundheitsgefahr

Symbol Angabe erfolgt bei:

GHS08 - Gesundheitsgefahr

Sensibilisierung der Atemwege (Resp. Sens. 1, Resp. Sens. 1A, Resp. Sens. 1B)

Keimzellmutagenität (Muta. 1A, Muta. 1B, Muta. 2)

Karzinogenität (Carc. 1A, Carc. 1B,Carc. 2)

Reproduktionstoxizität (Repr. 1A, Repr. 1B, Repr. 2)

Spezifische Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition (STOT SE 1, STOT SE 2)

Spezifische Zielorgan-Toxizität – wiederholte Exposition (STOT RE 1, STOT RE 2)

Aspirationsgefahr (Asp. Tox. 1)

 

2.9 GHS09 – Umwelt

Symbol Angabe erfolgt bei:

GHS09 - Umwelt

Gewässergefährdend – kurzfristige (akute) Wirkung (Aquatic Acute 1)

Gewässergefährdend – langfristige (chronische) Wirkung (Aquatic Chronic 1, Aquatic Chronic 2)

 

2.10 GHS10 – Unbekannte Eigenschaften (kein offizielles Symbol)

Symbol Angabe erfolgt bei:

GHS10 – Unbekannte Eigenschaften

Kein offizielles Gefahrensymbol des GHS!

Es gibt Substanzen, die keine Einstufung erhalten haben. Die Frage nachdem »Warum« ist berechtigt. In den Sicherheitsdatenblättern steht nur: »Eine Registriernummer für diesen Stoff ist nicht vorhanden, da der Stoff oder seine Verwendung von der Registrierung ausgenommen sind, die jährliche Tonnage keine Registrierung erfordert oder die Registrierung für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen ist.« Klartext: Die Produktionsmenge eines Stoffes übersteigt nicht die Menge X. Dadurch ist keine Einstufung nötig! Trotzdem kann von dem Stoff eine erhebliche Gefahr ausgehen! Böse Zungen behaupten, dass bei einigen Stoffen ganz bewusst die Produktionsmenge gering gehalten wird, um eine Einstufung zu umgehen, da keine geeigneten Ersatzstoffe zur Verfügung stehen.

Für neue innerbetrieblich hergestellte Stoffe (z. B. in der Forschung), welche noch nicht geprüft wurden und auch sonst keine Informationen vorliegen, schreibt § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) diese Einstufung vor:

  • Akute Toxizität – oral, dermal, inhalativ (Acute Tox. 3, H301 + H311 + H331)
  • Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (Skin Irrit. 2, H315)
  • Sensibilisierung der Haut (Skin Sens. 1, H317)
  • Keimzellmutagenität (Muta. 2, H341)

oder

  • Spezifische Zielorgan-Toxizität – wiederholte Exposition (STOT RE 2, H373)

 

Die TRGS 201 (Technische Regel für Gefahrstoffe) empfiehlt folgende zusätzliche Angaben, unterhalb der Gefahrenpiktogramme:

Achtung – noch nicht vollständig geprüfter Stoff.

Achtung – dieses Gemisch enthält einen noch nicht vollständig geprüften Stoff.

 


3. Signalworte

Zusätzlich zu den Gefahrensymbolen werden je nach Einstufung des Stoffes noch Signalworte verwendet.

  • Achtung
  • Gefahr

 


4. CMR-Stoffe (krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend)

Die Zuordnung der Kategorien für CMR-Stoffe ändert sich wie folgt:

Alt GHS
CMR-Kategorie 1:
Beim Menschen nachgewiesen
CMR-Kategorie 1A:
Beim Menschen nachgewiesen
CMR-Kategorie 2:
Im Tierversuch nachgewiesen
CMR-Kategorie 1B:
Im Tierversuch nachgewiesen
CMR-Kategorie 3:
Verdachtsstoffe
CMR-Kategorie 2:
Verdachtsstoffe

 


5. H-Sätze (früher R-Sätze) – Gefahrenhinweise

Codierung der H-Sätze

Kodierung der H-Sätze

 

5.1 Physikalische Gefahren

H200 Instabil, explosiv.

H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion.

H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer.

H206 Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.

H207 Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.

H208 Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.

H220 Extrem entzündbares Gas.

H221 Entzündbares Gas.

H222 Extrem entzündbares Aerosol.

H223 Entzündbares Aerosol.

H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.

H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H228 Entzündbarer Feststoff.

H229 Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten.

H230 Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren.

H231 Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren.

H232 Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden.

H240 Erwärmung kann Explosion verursachen.

H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen.

H242 Erwärmung kann Brand verursachen.

H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst.

H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.

H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.

H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.

H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase.

H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel.

H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.

H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.

H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.

H281 Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -verletzungen verursachen.

H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

 

5.2 Gesundheitsgefahren

H300 Lebensgefahr bei Verschlucken.

H301 Giftig bei Verschlucken.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.

H311 Giftig bei Hautkontakt.

H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H318 Verursacht schwere Augenschäden. (Entfällt, wenn H314 gegeben ist.)

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H330 Lebensgefahr bei Einatmen.

H331 Giftig bei Einatmen.

H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

H335 Kann die Atemwege reizen.

H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

H340 Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

H350 Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

H370 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

H371 Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

H372 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

H373 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

 

5.3 Gesundheitsgefahren Codes

Bedeutung der Codes:

  • F/D Großbuchstaben = Kann
  • f/d Kleinbuchstaben = Kann vermutlich
  • Bei H350 gibt es eine andere Bedeutung:
  • Der Buchstabe bedeutet immer »Kann«.
    • d (dermal) = Hautkontakt
    • i (inhalativ) = Einatmen
    • o (oral) = Verschlucken

H350d Kann bei Hautkontakt Krebs erzeugen.

H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.

H350o Kann bei Verschlucken Krebs erzeugen.

H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

 

5.4 Gesundheitsgefahren Kombinationen

H300 + H310 Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt.

H300 + H330 Lebensgefahr bei Verschlucken oder Einatmen.

H310 + H330 Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen.

H300 + H310 + H330 Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.

H301 + H311 Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt.

H301 + H331 Giftig bei Verschlucken oder Einatmen.

H311 + H331 Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen.

H301 + H311 + H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.

H302 + H312 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt.

H302 + H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen.

H312 + H332 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen.

H302 + H312 + H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.

 

5.5 Umweltgefahren

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. (Entfällt, wenn H410 gegeben ist.)

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.

H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre.

 


6. EUH-Sätze – Ergänzende Gefahrenmerkmale und Kennzeichnungselemente

6.1 Physikalische Gefahren

EUH014 Reagiert heftig mit Wasser.

EUH018 Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden.

EUH019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.

EUH044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.

 

6.2 Ergänzende Informationen für Gefahrenhinweise der physikalischen Gefahren

EUH201 Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten.

EUH201A Achtung! Enthält Blei.

EUH202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

EUH203 Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.

EUH207 Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten.

EUH208 Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. (Kann entfallen, wenn EUH204 oder EUH205 angewendet wird.)

EUH209 Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden.

EUH209A Kann bei Verwendung entzündbar werden.

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

 

6.3 Gesundheitsgefährliche Eigenschaften

EUH029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.

EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.

EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

EUH070 Giftig bei Berührung mit den Augen.

EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.

 

6.4 Umweltgefährliche Eigenschaften

Mit der 2. Anpassung an den technischen Fortschritt wurde der vorhandene Satz EUH059 gestrichenund und durch H420 ersetzt.

 


7. P-Sätze (früher S-Sätze) – Sicherheitshinweise

Kodierung der P-Sätze

Kodierung der P-Sätze

 

7.1 Allgemein

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. (Neuer Text in der 12. ATP, vorher: »Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.« Entfällt bei Verwendung von P202.)

 

7.2 Prävention

P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (Entfällt bei Verwendung von P202.)

P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.

P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.

P212 Erhitzen unter Einschluss und Reduzierung des Desensibilisierungsmittels vermeiden. (Neu in der 12. ATP)

P220 Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.

P222 Keinen Kontakt mit Luft zulassen.

P223 Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.

P230 Feucht halten mit …

P231 Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

P232 Vor Feuchtigkeit schützen.

P233 Behälter dicht verschlossen halten.

P234 Nur in Originalverpackung aufbewahren.

P235 Kühl halten.

P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.

P241 Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.

P242 Funkenarmes Werkzeug verwenden.

P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.

P244 Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.

P250 Nicht schleifen/stoßen/reiben/…

P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.

P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.

P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

P263 Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.

P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen.

P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen. (Neuer Text in der 12. ATP, vorher: »Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.«)

P282 Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.

P283 Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.

P284 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.

 

7.3 Prävention Kombinationen

P231 + P232 Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen.

 

7.4 Reaktion

P301 BEI VERSCHLUCKEN:

P302 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:

P303 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):

P304 BEI EINATMEN:

P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:

P306 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG:

P308 BEI Exposition oder falls betroffen:

P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

P311 GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

P313 Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

P321 Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

P330 Mund ausspülen.

P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.

P332 Bei Hautreizung:

P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag:

P334 In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

P335 Lose Partikel von der Haut abbürsten.

P336 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.

P337 Bei anhaltender Augenreizung:

P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

P340 Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P342 Bei Symptomen der Atemwege:

P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

P352 Mit viel Wasser/… waschen.

P353 Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

P360 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.

P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.

P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen.

P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

P364 Und vor erneutem Tragen waschen.

P370 Bei Brand:

P371 Bei Großbrand und großen Mengen:

P372 Explosionsgefahr.

P373 KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

P375 Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

P376 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.

P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.

P378 … zum Löschen verwenden.

P380 Umgebung räumen.

P381 Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.

P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.

 

7.5 Reaktion Kombinationen

P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P302 + P334 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

P302 + P335 + P334 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.

P303 + P361 + P353 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

P304 + P340 Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

P306 + P360 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.

P308 + P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P336 + P315 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P342 + P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

P361 + P364 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

P370 + P376 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.

P370 + P378 Bei Brand: … zum Löschen verwenden.

P370 + P372 + P380 + P373 Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

P370 + P380 + P375 Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

P370 + P380 + P375[ + P378] Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen verwenden.] (Angabe in […], falls Wasser nicht als Löschmittel geeignet ist.)

P371 + P380 + P375 Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

 

7.6 Aufbewahrung

P401 Aufbewahren gemäß …

P402 An einem trockenen Ort aufbewahren.

P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

P405 Unter Verschluss aufbewahren.

P406 In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.

P407 Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.

P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen.

P411 Bei Temperaturen nicht über … °C/… °F aufbewahren.

P412 Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

P413 Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/… °F aufbewahren.

P420 Getrennt aufbewahren.

 

7.7 Aufbewahrung Kombinationen

P402 + P404 An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

P403 + P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.

P410 + P403 Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

 

7.8 Entsorgung

P501 Inhalt/Behälter … zuführen.

P502 Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung beim Hersteller oder Lieferanten erfragen.

P503 Informationen zur Entsorgung/Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten/… erfragen. (Neu seit 12. ATP)

 


8. Gestrichene Sätze

Mit Inkrafttreten der Anpassungen an den Technischen Fortschritt (ATP) wurden die nachfolgendenSätze oder Kombinationen aufgehoben bzw. ersetzt.

 

8.1 H-Sätze

Es wurden bisher keine H-Sätze gestrichen.

 

8.2 EUH-Sätze

8.2.1   2. ATP

EUH059 Die Ozonschicht schädigend. (Durch H420 ersetzt.)

 

8.2.2   4. ATP

EUH006 Mit und ohne Luft explosionsfähig. (Durch H230 ersetzt.)

 

8.2.2   12. ATP

EUH001 In trockenem Zustand explosiv.

 

8.3 P-Sätze

8.3.1   4. ATP

P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.

P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.

P302 + P350 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.

P304 + P341 BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.

P307 BEI Exposition:

P309 BEI Exposition oder Unwohlsein:

P309 + P311 BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

P322 Gezielte Maßnahmen (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

P341 Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.

P350 Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.

 

8.3.2   8. ATP

P221 Mischen mit brennbaren Stoffen/… unbedingt verhindern.

P235 + P410 Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen.

P374 Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.

P335 + P334 Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen.

P370 + P380 Bei Brand: Umgebung räumen.

P422 Inhalt in/unter … aufbewahren.

P411 + P235 Bei Temperaturen nicht über … °C/… °F aufbewahren. Kühl halten.

 


9. Weitere Informationsquellen

 

10. Downloads

 


11. Quellenangaben

[1]
United Nations. GHS (Rev.2) (2007) - Transport - UNECE. United Nations Economic Commission for Europe, 2007. http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_rev02/02files_e.html [22.01.2020]
[2]
Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. EUR-Lex, 2008. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2008/1272/oj/deu [22.01.2020]
[3]
H. Giacobbo. Die H-Sätze und P-Sätze von Gefahrstoffen zum Download. REACH Compliance GmbH, http://www.reach-compliance.ch/ghsclp/diehundpcodedereu/index.html [21.01.2020]
[4]
Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union. Verordnung (EU) 2016/918 der Kommission vom 19. Mai 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR). EUR-Lex, 2016. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1579696039912&uri=CELEX:32016R0918 [22.01.2020]
[5]
BG RCI – Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Merkblatt M 060 Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung - Was ist zu tun?, 2017. https://downloadcenter.bgrci.de/resource/downloadcenter/downloads/M060_Gesamtdokument_2017-10-13.pdf [21.01.2020]
[6]
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Die Einstufung und Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO): Einstufung und Kennzeichnung. Fakten 2019, 4.
DOI: 10.21934/baua:fakten20190721 (https://doi.org/10.21934/baua:fakten20190721)
[7]
United Nations. GHS (Rev.8) (2019) - Transport - UNECE. United Nations Economic Commission for Europe, 2019. https://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_rev08/08files_e.html [21.01.2020]
[8]
Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union. Verordnung (EU) 2019/521 der Kommission vom 27. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR.). EUR-Lex, 2019. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1579696397899&uri=CELEX:32019R0521 [22.01.2020]
[9]
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Technischer Arbeitsschutz (inkl. Technische Regeln) - TRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), 2018. https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-201.html [22.01.2020]

 

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