5. Persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften (PBT) oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften (vPvB)
Die Zuordnung zur Gefahrenklasse PBT erfolgt durch die Halbwertszeiten des Abbaus:
Meerwasser (> 60 Tage), Süß- oder Flussmündungswasser (> 40 Tage), Meeressediment (> 180 Tage), Süßwasser- oder Flussmündungssediment (> 120 Tage), Boden (> 120 Tage).
Die Zuordnung zur Gefahrenklasse vPvB erfolgt ebenfalls durch die Halbwertszeiten des Abbaus:
Meeres-, Süß- oder Flussmündungswasser (> 60 Tage), Meeres-, Süßwasser- oder Flussmündungssediment (> 180 Tage), Boden (> 180 Tage).
Diesen Gefahrenklassen sind aktuell keine Gefahrensymbole und H‑Sätze zugeordnet, es wurden dafür die EUH‑Sätze 440 und 441 geschaffen. Momentan sind diese Gefahrenklassen kein Bestandteil des UN‑GHS und existieren nur im EU‑GHS!
| Gefahrenklasse | Kodierungen der Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien |
|---|---|
| Persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften | PBT Kein Gefahrensymbol zugeordnet! Signalwort: Gefahr EUH440 P201, P202, P273, P391, P501 |
| vPvB Kein Gefahrensymbol zugeordnet! Signalwort: Gefahr EUH441 P201, P202, P273, P391, P501 |