6. Persistente, mobile und toxische Eigenschaften oder sehr persistente, sehr mobile Eigenschaften
Die Zuordnung zur Gefahrenklasse PMT erfolgt durch ein Mobilitätskriterium und den Halbwertszeiten des Abbaus:
Meerwasser (> 60 Tage), Süß- oder Flussmündungswasser (> 40 Tage), Meeressediment (> 180 Tage), Süßwasser- oder Flussmündungssediment (> 120 Tage), Boden (> 120 Tage).
Das Mobilitätskriterium ist der Zehnerlogarithmus des Koeffizienten für die Verteilung organischer Kohlenstoff/Wasser (log KOC) und gilt als erfüllt, wenn der Wert von log KOC < 3 beträgt. Bei ionisierenden Stoffen, wenn der niedrigste Wert von log KOC, bei einem pH‑Wert von 4–9, < 3 beträgt.
Die Zuordnung zur Gefahrenklasse vPvM erfolgt ebenfalls durch ein Mobilitätskriterium und den Halbwertszeiten des Abbaus:
Meeres-, Süß- oder Flussmündungswasser (> 60 Tage), Meeres-, Süßwasser- oder Flussmündungssediment (> 180 Tage), Boden (> 180 Tage).
Das Mobilitätskriterium ist der Zehnerlogarithmus des Koeffizienten für die Verteilung organischer Kohlenstoff/Wasser (log KOC) und gilt als erfüllt, wenn der Wert von log KOC < 2 beträgt. Bei ionisierenden Stoffen, wenn der niedrigste Wert von log KOC, bei einem pH‑Wert von 4–9, < 2 beträgt.
Diesen Gefahrenklassen sind aktuell keine Gefahrensymbole und H‑Sätze zugeordnet, es wurden dafür die EUH‑Sätze 450 und 451 geschaffen. Momentan sind diese Gefahrenklassen kein Bestandteil des UN‑GHS und existieren nur im EU‑GHS!
| Gefahrenklasse | Kodierungen der Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien |
|---|---|
| Persistente, mobile und toxische Eigenschaften oder sehr persistente, sehr mobile Eigenschaften | PMT Kein Gefahrensymbol zugeordnet! Signalwort: Gefahr EUH450 P201, P202, P273, P391, P501 |
| vPvM Kein Gefahrensymbol zugeordnet! Signalwort: Gefahr EUH451 P201, P202, P273, P391, P501 |